Aufsichtsrat, Beirat vs. Geschäftsführung: gemeinsame
Interessen, trennende Pespektiven
Spektakuläre Management-Fehlleistungen haben in den
vergangenen Jahren auch den Blick auf die Kontroll- und Beratungsorgane
gelenkt. Wurde tatsächlich Kontrolle ausgeübt, oder wurde nur
abgenickt? Hat der Beirat die Entscheidungen der Geschäftsleitung
wirklich hinterfragt oder blind vertrauend alles gutgeheißen, was
ihm vorgesetzt wurde?
Gesetzliche und gesellschaftsvertragliche Pflichten sind das eine, diese dann
auch zu leben ist etwas anderes. Das in der Position angelegte Spannungsverhältnis macht es nicht
einfach, den richtigen Abstand
zu finden, um den unvoreingenommenen
Überblick zu behalten. Dies gilt in besonderem Maße für Familienunternehmen. Je näher und
offener das Verhältnis zur
Geschäftsführung ist, um so mehr
Informationen stehen zur Verfügung. Gleichzeitig sinkt natürlich
auch die (kritische) Distanz.
Das ist ein schleichender Prozess,
bei dem sich Betroffene im Nachhinein manchmal selbst fragen, wie es zu
der Kollusion kam, ob sie vielleicht auch Opfer einer Manipulation
geworden sind.
Es ist das gelungene Zusammenspiel von mehrerer Faktoren, das gegen einen solchen
schleichenden Verlust der Kontrollfunktion schützt und ein konstruktives Miteinander im
Interesse des Unternehmens sichert:
- Gute Kenntnis der gesetzlichen Pflichten
bzw. der gesellschaftsvertraglichen Aufgaben,
- eine transparente Struktur des Gremiums
und der Informationsflüsse und
- ein geklärtes Selbstverständnis der
Funktion, welches klar kommuniziert wird.
Counseling kann Sie wirkungsvoll dabei unterstützen,
diese Prozesse und Strukturen im beratenden oder Kontroll-Gremium zu
etablieren, mit Leben zu erfüllen und Ihr Selbstverständnis zu klären.
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