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Unternehmer, Vorstand, Geschäftsführer

Kompetenzen

Aufsichtsrat, Beirat

Situationen


Aufsichtsrat, Beirat vs. Geschäftsführung: gemeinsame Interessen, trennende Pespektiven

Spektakuläre Management-Fehlleistungen haben in den vergangenen Jahren auch den Blick auf die Kontroll- und Beratungsorgane gelenkt. Wurde tatsächlich Kontrolle ausgeübt, oder wurde nur abgenickt? Hat der Beirat die Entscheidungen der Geschäftsleitung wirklich hinterfragt oder blind vertrauend alles gutgeheißen, was ihm vorgesetzt wurde?

Gesetzliche und gesellschaftsvertragliche Pflichten sind das eine, diese dann auch zu leben ist etwas anderes. Das in der Position angelegte Spannungsverhältnis macht es nicht einfach, den richtigen Abstand zu finden, um den unvoreingenommenen Überblick zu behalten. Dies gilt in besonderem Maße für Familienunternehmen. Je näher und offener das Verhältnis zur Geschäftsführung ist, um so mehr Informationen stehen zur Verfügung. Gleichzeitig sinkt natürlich auch die (kritische) Distanz. Das ist ein schleichender Prozess, bei dem sich Betroffene im Nachhinein manchmal selbst fragen, wie es zu der Kollusion kam, ob sie vielleicht auch Opfer einer Manipulation geworden sind.

Es ist das gelungene Zusammenspiel von mehrerer Faktoren, das gegen einen solchen schleichenden Verlust der Kontrollfunktion schützt und ein konstruktives Miteinander im Interesse des Unternehmens sichert:

  • Gute Kenntnis der gesetzlichen Pflichten bzw. der gesellschaftsvertraglichen Aufgaben,
  • eine transparente Struktur des Gremiums und der Informationsflüsse und
  • ein geklärtes Selbstverständnis der Funktion, welches klar kommuniziert wird.

Counseling kann Sie wirkungsvoll dabei unterstützen, diese Prozesse und Strukturen im beratenden oder Kontroll-Gremium zu etablieren, mit Leben zu erfüllen und Ihr Selbstverständnis zu klären.


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